Die Bereitschaftsbetreuungseltern erhalten ab dem Tag der Aufnahme eines Pflegekindes einen Tagessatz von
86,22 € (Stand: 01.01.2024) vom zuständigen Jugendamt. Mit diesem Betreuungsgeld wird der notwendige Lebensunterhalt des Kindes in vollem Umfang sichergestellt. Er beinhaltet insbesondere die
Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und persönliche Bedürfnisse. Zudem umfasst der Pflegegeldbetrag einen Beitrag für den Erziehungsaufwand.
Mit Aufnahme des Kindes können notwendige Anschaffungen auf Antrag übernommen werden. Ebenfalls können bei Bedarf und nach Absprache mit dem Pflegekinderdienst und der wirtschaftlichen Jugendhilfe der Stadt Siegen die Kostenbeiträge für spezielle Einrichtungen, wie zum Beispiel Waldorf Kindergarten und private Schulen, sowie im Bedarfsfall Fahrtkosten zu den entsprechenden Einrichtungen, übernommen werden. In Bereitschaftspflegefamilien untergebrachte Kinder sind durch das Jugendamt unfall- und haftpflichtversichert.